Unter Überführung versteht man die Beförderung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Beisetzungsort, wobei je nach Bestattungsart mehrere Fahrten möglich sind. Meistens muss der Leichnam allerdings nur ins Bestattungsinstitut, um anschließend von dort aus zur Beerdigung transportiert zu werden
Eine Leiche darf laut Gesetz ausschließlich vom zugelassenen Bestatter in einem gesetzlich dafür vorgesehenen Fahrzeug (BKW) innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen und nach vorheriger Ausstellung des Totenscheins befördert werden.
Es sind sowohl Überführungen im Inland als auch ins Ausland möglich, wie z.B. im Falle eines Urlaubsunfalls oder bei Personen mit Migrationshintergrund.
Bei Auslandsüberführungen müssen entweder ein internationaler Leichenpass oder eine internationale Sterbeurkunde vorhanden sein. Der Transport erfolgt per Auto, Schiff oder Flugzeug.
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